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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | SH: Ländlicher Raum: Den Feuerwehren geht das Personal aus | 41 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 779125 | ||
Datum | 19.12.2013 18:25 MSG-Nr: [ 779125 ] | 9523 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rainer K. Es muss doch aber einer Kommune, die die Pflichtaufgabe Brandschutz zu erfüllen hat und dafür eine Freiwillige Feuerwehr unterhält, erlaubt sein, den Ausschreibungstext zu ergänzen um den Satz "Die aktive Mitwirkung in der Freiwilligen Feuerwehr ist ausdrücklich erwünscht." oder so ähnlich. Mit dieser zwischen den Zeilen stehenden Einschränkung wäre ich aber sehr vorsichtig. Angenommen, ich würde mich da als THW-Helfer bewerben und würde im Nachhinein erfahren, dass meine Ablehnung, trotz gleicher oder sogar höherer Qualifikation, der Tatsache geschuldet ist, dass ich nicht in die Feuerwehr eintreten möchte, hätte ich wohl einen recht reibungslosen Klageweg vor mir. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine derartige Zwangskopplung zulässig ist, kann mich aber auch irren. Andereseits könnte ich mich aber auch mit dem Bekenntnis zu Feuerwehr bewerben, um dann nach Zuschlag zu erkennen, dass die Tätigkeit in der FF wohl doch nicht meinen Neigungen entspricht, ohne dass ich dem Arbeitgeber damit einen Entlassungsgrund liefere. Gruss Jürgen Wenzel 4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen W. [19.12.13 18:34] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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