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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | FAQ tragbare Stromerzeuger, war: welche Ausführung eines kleines S | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 779286 | ||
Datum | 22.12.2013 13:27 MSG-Nr: [ 779286 ] | 8093 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Anton K. Nur wenn das Aggregat in Zusammenhang mit einem Gefahrgutunfall eingesetzt wird, dann muss das Aggregar geerdet werden. Ansonsten reicht die jährliche Funktionsüberprüfung aus. Und wieder was durcheinandergeworfen: Der Stromerzeuger der Feuerwehr, der nach dem Prinzip der Schutztrennung arbeitet, wird im elektrischen Sinne nicht geerdet. Auch nicht beim Gefahrguteinsatz. Eine ordnungsgemäße elektrische Erdung würde u.a. eine korrekte Messung des Erdungswiderstandes vor Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft voraussetzen. Von einer "Erdung" im elektrischen Sinne spricht man außerdem nur, wenn neben dem Potentialausgleich auch einer der Leiter (L bzw. N) mit dem Potentialausgleich verbunden sind. Dies ist bei Schutztrennung gerade nicht der Fall. Daran ändert sich auch beim Gefahrgutunfall nichts. Beim Gefahrgutunfall gibt es natürlich eine Erdung, um statische Aufladung bei fließenden Medien zu verhindern. Daher sind alle Metallteile, mit denen das Medium in Berührung kommt, also Behälter, Schläuche, Pumpen usw. zu erden. Dies ist aber keine elektrische Erdung, den Stromerzeuger musst du dabei auch nicht einbeziehen. Gruß, Michael | ||||
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