News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hinweis auf moegliche Kostenpflicht bei unklarem Notfall? | 10 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Neuss / NRW | 779574 | ||
Datum | 28.12.2013 19:16 MSG-Nr: [ 779574 ] | 2765 x gelesen | ||
Zu der Sache mit dem Ehrenamt: Das ist im NRW-Ballungsgebiet in der Tat ungewöhnlich. Wenn man auf der HP vom DRK Hilden mal vorbeischaut, stellt man aber auch fest, dass dieser RTW nur wenige Stunden pro Woche im Einsatz ist und aktuell auch Personal gesucht wird, das eine - im Internet allerdings nicht mitgeteilte - Vergütung erhält. Unklar bleibt mir auch - wenn die Medienberichterstattung, die wiederholt ähnlich war denn stimmt - wieso der Disponent der Leitstelle bei einer Lähmung eines Körperteils zunächst auf die kassenärztliche Bereitschaft verwiesen hat. Über Fälle dieser Art liest man immer wieder mal, aber normal sind die Disponenten nach meiner Erfahrung doch eher großzügig, was das Rausschicken eines RTW angeht. Florian | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|