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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaHinweis auf moegliche Kostenpflicht bei unklarem Notfall?10 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW779579
Datum28.12.2013 22:48      MSG-Nr: [ 779579 ]2313 x gelesen

Geschrieben von Florian M.Nehmen wir mal folgendes Beispiel:

Oder mein kleiner Sohn hat es Geschafft sich den Kopf so richtig aufzuschlagen, aber kein Auto im Haus. Öffentliche Verkehrsmittel ist wohl nicht der Bringer (1h). Taxi lehnt Fahrt ab.

Also muss der Rettungswagen ran. Ist zwar sch...., ist aber so.

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