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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hinweis auf moegliche Kostenpflicht bei unklarem Notfall? | 10 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Neuss / NRW | 779699 | ||
Datum | 29.12.2013 18:30 MSG-Nr: [ 779699 ] | 1859 x gelesen | ||
Eigentlich kann man ja nur festhalten, dass die Äußerungen des RA und des Bereitschaftsleiters dann doch wenig nachvollziehbar sind. Nach Satzung der Stadt Hilden entsteht die Gebührpflicht bereits mit Anfahrt, so dass die Gebühren auch zu erheben sind, wenn der RTW ohne Transport wieder abrückt. Und dass die Krankenkasse nachher Probleme macht, kann man sich bei einer Lähmung eines Körperteils auch kaum vorstellen. Wie funktioniert eigentlich die Abrechnung in den Gegenden, in denen im Notfall gar kein Transportschein erforderlich ist, auch kein nachträglicher im Krankenhaus ausgestellter? Wenn der RD direkt mit der GKV abrechnet, will die nicht irgend eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Transportes? Gruß, Florian | ||||
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