Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hinweis auf moegliche Kostenpflicht bei unklarem Notfall? | 10 Beiträge |
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 779716 |
Datum | 29.12.2013 20:35 MSG-Nr: [ 779716 ] | 1869 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Daniel H.Bei Notfällen stellt die Zielklinik den Transportschein aus. Ist es ein Einsatz mit Notarzt, kommt die Verordnung von diesem.
Das ist mindestens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - ich könnte mir denken, dass sogar die Kostenträger nach Regionen da Unterschiede machen.
Z.B. habe ich letztens bei einer größeren BF Wache gesessen und die Transportscheine aller RTW unseres Tagesgeschäfts vorgelegt bekommen. Das war kein Stapel, das war ein Buch - aber scheinbar die Regel und kein Problem, dass der Notarzt aus dem Tagesdienst alle RTW Fahrten absegnet, wenn es nicht z.B. durch den Hausarzt einen Schein gegeben hat.
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