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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall bei Einsatz ![]() | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 779937 | ||
Datum | 02.01.2014 11:12 MSG-Nr: [ 779937 ] | 2849 x gelesen | ||
Geschrieben von Heidi Z. wer weiss eigentlich über die Entschädigung bei Unfällen im Einsatz bescheid. Hilft zwar hinterher weniger, aber ich weiß so viel, dass eine zusätzlich private Vorsorge (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit, ...) nicht verkehrt ist. Geschrieben von Heidi Z. Ich habe zwar von der kommunalen Unfallversicherung Geld erhalten, Ist zwar nicht toll, aber am Ende kann man ja auch nicht aus den letzten zehn Jahren die drei besten als Berechnungsgrundlage nehmen. Geschrieben von Heidi Z. Ich wurde nach 8 Monaten von einen Tag auf den anderen von einem Gutachter der BG gesund geschrieben, und mußte arbeiten, obwohl ich dadurch meine gesundheitlichen Probleme noch mehr verschlimmerte, nur damit mein Firma nicht am Ende ist. Dafür müsste es auch in Deiner Unfallkasse einen Widerspruchs- und Einspruchsausschuss geben. Geschrieben von Heidi Z. Dieses ist ein unhaltbarer Zustand, der eigentlich gesetzlich geregelt sein müßte. Wird er aber nicht. Das ist das Risiko eines Selbstständigen oder Freiberuflers, der sich gegen solche absichern muss. Und nicht immer ist der Ausstieg aus der Solidargemeinschaft (Krankenkasse oder Rentenversicherung) der optimale Weg. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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