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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr | 53 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780694 | ||
| Datum | 11.01.2014 16:26 MSG-Nr: [ 780694 ] | 9600 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Aber da steht auch, dass man da Menschen und Geräte nur in begründeten Ausnahmesituationen durch den Einsatzleiter, nicht Bürgermeister, verpflchten, bzw. requirieren kann. Bis jetzt st mir kein Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert ist. Denn sowas würde ganz schnell die Runde durch den Freistaat machen."Extrembeispiele" würden sicher schnell die Runde machen, insbesondere wenn die Mitwirkung Dritter gegen deren Willen verlangt wurde oder die Entschädigungsfrage geklärt werden muss, aber darunter fällt doch auch schon "Pack mal gerade an", wenn 3 Leute eine TS aus dem Fahrzeug holen wollen und noch ein kräftiger Zuschauer da ist. Oder wenn man bei der TH mal gerade ein paar Bretter von der benachbarten Baustelle holt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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