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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr | 53 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 780708 | ||
| Datum | 11.01.2014 23:03 MSG-Nr: [ 780708 ] | 9222 x gelesen | ||
Hallo Carsten, Geschrieben von Carsten S. Dann müssten ja auch absolut alle für Ihren Dienst bezahlt werden, in der Pflichtfeuerwehr macht ja keiner was ohne Entgeld...Sicher? ich glabe nicht. Und wenn ich hier lese sehe ich nichts von einem Entgeld. Vor allem wenn ich dies lese: Geschrieben von ---$14 Abs.2 FSHG NRW--- (3) Für die Herangezogenen gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr.Glaube ich das nicht. In unserm FWG steht ähnliches. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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