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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr53 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg780708
Datum11.01.2014 23:03      MSG-Nr: [ 780708 ]9222 x gelesen

Hallo Carsten,

Geschrieben von Carsten S.Dann müssten ja auch absolut alle für Ihren Dienst bezahlt werden, in der Pflichtfeuerwehr macht ja keiner was ohne Entgeld...Sicher? ich glabe nicht.

Und wenn ich hier lese sehe ich nichts von einem Entgeld.

Vor allem wenn ich dies lese:
Geschrieben von ---$14 Abs.2 FSHG NRW--- (3) Für die Herangezogenen gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr. Glaube ich das nicht. In unserm FWG steht ähnliches.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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