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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr | 53 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 780801 | ||
| Datum | 13.01.2014 11:53 MSG-Nr: [ 780801 ] | 8455 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Christian F. Für Ba-Wü ist es so, dass zwischen den FM die (hypothetisch) dienstverpflichtet werden und den FM die sich freiwillig für dne Dienst gemeldet haben keinerlei Unterschied besteht. BaWü kennt auch keine Pflichtfeuerwehr mehr. Die Gemeinde kann aber gem. § 12 " Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr " des FwG durchaus einzelne " Gemeindeeinwohner zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 50. Lebensjahr zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten." Gibts für BaWü hierzu aus der neueren Zeit Beispiele wo einzelne Gemeindeeinwohner zur FF Dienstverpflichtet wurden ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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