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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr | 53 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780817 | ||
| Datum | 13.01.2014 16:52 MSG-Nr: [ 780817 ] | 8072 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Die 5TE sind hier in SN nach wie vor die Größe der Eigenständigkeit, egal wann die EW da sind....Respekt, in RLP hat die laufende Kommunalreform als Ziel mal eben das Doppelte als Mindestgröße (einer verbandsfreien Gemeinde, bei Verbandsgemeinden sind es dann schon 12.000 EW, vgl. §2 Abs. 2 KomVwRGrG). Erst ab da wird von einer "ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft" ausgegangen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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