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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Leute - löscht leiser! | 65 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 780900 | ||
Datum | 14.01.2014 12:39 MSG-Nr: [ 780900 ] | 16798 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian B. Man kann keinem verbieten mit Sonder und Wegerechten zu fahren bzw. diese zu nutzen wenn die LST oder der Einsatz dies rechtfertigt. Der Fahrer ist verantwortlich, er wird ja auch im Falle eines Falles bestraft. Allerdings hat er einen Rahmen, in dem er sich bewegen muß. Das ist einmal StVO und evtl. sein Dienstherr oder Führungskräfte. Bei der Pol gibt legt oft die Leitstelle fest wie anzufahren ist. Oder der Notarzt entscheidet über Schonfahrt und Lärmbelästigung. Oder ein EL legt die Art der Anfahrt fest.... Geschrieben von Florian B. Ich Persönlich verusche Nachts so wenig mit Martinshorn zu fahren wie möglich um nicht Gott und die Welt zu wecken. Das ist aber kein sinnvolles Ziel. Die Frage ist, ob ich § 38 nutzen will oder nur §35, aber trotzdem eine akustische Warnung benötige. Geschrieben von Florian B. Ich muss sowieso, sollte ich keine Vorfahrt haben, auf Schrittgeschwindigkeit herunter bremsen, egal ob mit oder ohne Lärm. Sinnvoll. Geschrieben von Florian B. Und egal ob ich mit Horn fahre oder ohne, da passiert genau das gleiche, ich würde sogar sagen nachts nur blaulicht auf ner einsamen Straße ab und an ein verkehrsteilnehmer reagiert dieser so entspannter als mit Horn. Ja und nein. Es kann auch sein, daß ein PKW beschleunigt und den RTW nicht vorbei lässt, "denn der hat ja nur Blaulicht an" Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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