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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren | 46 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780940 | ||
Datum | 14.01.2014 18:16 MSG-Nr: [ 780940 ] | 11628 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rainer K. Wenn ich die von den Versicherungen ausgelösten Verwaltungsgerichtsurteile der jüngeren Zeit richtig interpretiere, gehen diese wohl auch in die Richtung, dass (kalkulatorische) Vorhaltekosten nur beschränkt auf die gebührenpflichtigen Einsatzstunden umgelegt werden dürfen.Tlw. dies, tlw. aber auch so, dass Vorhaltekosten gar nicht umgelegt werden dürften. Wenn sich da wenigstens die Verwaltungsgerichte einig wären, wäre man auch einen Schritt weiter. Geschrieben von Rainer K. Zumindest für die Freiwilligen Feuerwehren finde ich diese Entwicklung gut, weil ich nach meinem eigenen Selbstverständnis keine billige Arbeitskraft für meine Gemeinde sein will.Will/darf man da zwischen BF und FF unterscheiden? Oder zwischen Einsatzkräften, die ohne Lohnausfall zum Dienst können, und denen die die Gemeinde wirklich was kosten? In diese Richtung gehen manche Urteile schon... Andererseits: Ehrenamtliche sind "billige Arbeitskräfte" für die Gemeinde. Muss man nicht gut finden, als Definition ist es aber nunmal gar nicht so weit hergeholt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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