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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGeänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 201428 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 781060
Datum16.01.2014 14:44      MSG-Nr: [ 781060 ]10826 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Es muss nur das ersetzt werden, was fehlt, bzw. bei dem die Verwendbarkeitsgrenze überschritten wurde. Für alles andere gibt es m.W. keine Rechtsgrundlage.

Böse Zungen behaupten dass das Verfahren mit dem Einschweißen und dem Datum nur deswegen ist damit die Polizei das kontrollieren einfacher hat :-)

Interessant ist die Diskussion hier wonach das VD u.U. egal sein könnte.

Übrigens ist auch die Lagerung des Materials ist egal. Ob das Material in einer Lidl Tüte, in einem SChuhkarton oder einem Wehrmachtsverbandkasten von Oppa gelagert ist spielt keine Rolle.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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