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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014 | 28 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 781060 | ||
Datum | 16.01.2014 14:44 MSG-Nr: [ 781060 ] | 10826 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D. Es muss nur das ersetzt werden, was fehlt, bzw. bei dem die Verwendbarkeitsgrenze überschritten wurde. Für alles andere gibt es m.W. keine Rechtsgrundlage. Böse Zungen behaupten dass das Verfahren mit dem Einschweißen und dem Datum nur deswegen ist damit die Polizei das kontrollieren einfacher hat :-) Interessant ist die Diskussion hier wonach das VD u.U. egal sein könnte. Übrigens ist auch die Lagerung des Materials ist egal. Ob das Material in einer Lidl Tüte, in einem SChuhkarton oder einem Wehrmachtsverbandkasten von Oppa gelagert ist spielt keine Rolle. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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