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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014 | 28 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 781069 | ||
Datum | 16.01.2014 16:32 MSG-Nr: [ 781069 ] | 10991 x gelesen | ||
Salü Geschrieben von Linus D. Und da ist momentan festgehalten, dass der Kasten mindestens auf Stand von 1998 sein muss. Geschrieben von StVZO, §35h (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.(Hervorhebung durch mich) Mal spaßeshalber: erfüllt der neue EHK denn die Norm von 98? Wenn u.a. eine Binde "verkleinert" wurde und ein Verbandtuch fehlt? Steht das irgendwo? Grüße aus Mannem Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | ||||
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