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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beamtin durch Tröte verletzt | 18 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 781805 | ||
Datum | 26.01.2014 12:49 MSG-Nr: [ 781805 ] | 4745 x gelesen | ||
so ganz spontan meine Meinung: ich schüttele den Kopf. O,K. wenn Sie neben der Tröte stand dann gab's eventuell ein Pfeifen im Ohr. aber gleich krankgeschrieben? Ist das nicht "ungewöhnlich" - vorsichtig formuliert? Lassen wir uns nach einer Alarmfahrt unter Preßlufttröte auch gleich krankschreiben? Man darf sich schon wundern - und als Sicherheitsingenieur sehe ich da auch wenige zu Beanstanden, weil das Thema Gefährdungsbeurteilung angesprochen wurde. Beim Schalldruckpegel ist ja auch die Einwirkungszeit zu beachten. Da ist der kurze Moment mit vielleicht 110dB(A) tolerabel. Sie wird ja nicht ihr Ohr auf den Schalltrichter gepresst haben. Eventuell doch eine "willkommene Gelegenheit" genutzt sich krankschreiben zu lassen? So ganz abwägig ist dieser Gedanke nicht, denn es gibt immer wieder Arbeitnehmer, die eine Gelegenheit zur Krankschreibung gerne aufgreifen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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