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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Druckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben! | 41 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 782010 | ||
Datum | 29.01.2014 06:43 MSG-Nr: [ 782010 ] | 10783 x gelesen | ||
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Moin, es ist ein immerwährender Kampf, nicht nur in der Feuerwehr. Solange für die Elektroversorgung auf Baustellen auch nicht mehr als IP 44 für Steckverbindungen gefordert werden, wird es auch weiterhin diese Diskussionen geben. Obwohl jede einschlägige Gefährdungsbeurteilung für eine HiOrg etwas anderes sagt. Die Versuche der DGUV zeigen nur das, was eigentlich jeder ambitionierte Handwerker weiss. Egal, was auf Steckverbindungen draufsteht, im gesteckten Zustand wird dieser Schutz in der Regel nicht erreicht. Ausnahme: einige wenige Produkte mit Dichtring, bei denen der Hersteller die IP 44 auch im gesteckten Zustand garantiert (ganz so, wie z.B. in der VDE 0620 gefordert). Steckverbindungen IP 68 haben halt einen riesigen Vorteil im Einsatz: Stecken, verriegeln, hinlegen ... und keine Gedanken darüber machen, ob's an der Stelle jetzt nass wird oder nicht ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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