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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Druckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben! | 41 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 782059 | ||
Datum | 29.01.2014 10:46 MSG-Nr: [ 782059 ] | 9845 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich C. edit: bzw. wie sehen die seit Jahren im Betrieb befindlichen Personenschutzschalter aus? Haben die auch alle Stecker in IP 68 - m.W. nein... Wir hatten früher welche ohne, Schutzschalter direkt im Stecker, dann ein Stück Kabel, Kupplung IP68. Jetzt PRCD-S mit 2 Kabelstücken und jeweils Stecker und Kupplung mit IP68 am Ende. Da ich den aber nur brauche, um in Fremdnetzen einzustecken, dort davon ausgehen muss, dass die dort befindliche Steckdose sicher nicht IP68 ist, brauch ich's da auch nicht unbedingt. Bei den Kabeltrommeln gehe ich mal davon aus, dass sie erst abgewickelt, dann eingesteckt werden. Und wenn das Teil beim abwickeln so ins Wasser gefallen ist, dass es unterging, gehe ich davon aus, dass der GMV zuschlägt und das Teil nicht mehr eingesteckt wird. Übliches Elektrowerkzeug ist auch nicht IP68, wenn da einer die Flex auf den Boden unter Wasser legt und anschließend einsteckt, hast du das gleiche Problem. Gruß, Michael | ||||
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