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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Druckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben! | 41 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 782125 | ||
Datum | 29.01.2014 19:38 MSG-Nr: [ 782125 ] | 9040 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich C. schon mit dem Kabel gehts los, um das zu tauschen muss das Gehäuse geöffnet werden, da gibts dann die nächsten Diskussionen um Garantie usw.... Nein Uli! Die schon genannte DIN EN 60745 (aber auch die Normen, die es davor gab) fordern explizit die Möglichkeit das Netzkabel zu wechseln. Das das fachmännisch geschieht ist natürlich logisch. Also die Geräte müssen sich (mehrmals!) aufschrauben lassen und für bestimmte Kabel Anschlußmöglichkeit bieten. Das wird auch geprüft - sonst keine Gutheißung! Nicht verwechseln mit Billigföhn oder Rasierer - das ist eine andere Norm (Geräte für den Hausgebrauch) und natürlich Resourcenverschwendung. Aber wen interessiert das denn noch? möglichen Problemen in der (automatisieren) Geräteprüfung Na und? - Da muß halt der GMV wieder ran. ich weiß, die UK vertritt aber die Auffassung, dass die Stecker im Wasser liegen (daher IP 44 o.ä. nicht ausreichend, IP 67 das Mindeste) die Geräte jedoch keine Probleme machen... Vorsichtig ausgedrückt, dient die UK auch einer Lobby!? mkg hwk | ||||
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