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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 782644 | ||
Datum | 05.02.2014 10:54 MSG-Nr: [ 782644 ] | 11111 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Und dieses Unfallrisiko ist erst jetzt, kurz vor der Versammlung, bekannt geworden? Tja, die Welt will betrogen werden. Dies war eher eine allgemein gestellte Fragestellung, zu den von mir skizzierten Rahmenbedingungen.. Ansonsten sehe ich es wie du, allerdings dauert es aus eigener Erfahrung auch teilweise bis zur Bewusstwerdung/ Informationsgewinn einige Zeit, da kann schon mal das Gefühl ne Rolle spielen, wir sind die Feuerwehr, wir eilen zur Hilfe - für einen Unfall mit dem Einsatzfahrzeug kein oder wenig Bewusstsein. Oder der Fall wird nicht betrachtet, einfach mal außerhalb rumfragen - welche statistische Gewichtung eine Einsatzfahrt hat. Ist dann das Bewusstsein für ein Problem da, sollten auch die nötigen Maßnahmen getroffen werden, diese werden in der Einzelfallbetrachtung aber auch unterschiedlich sein. Manchmal wird ja auch mit allen zur Verfügung stehenden Fhzg. zum PKW-Brand ausgerückt, wenn dann die alten Kisten und unnötiges Personal auf dem Hof bleiben ist das auch schon ein Punkt. Mir ist klar, dass das ohnehin so sein sollte, aber ich weiß auch wie es oft noch landauf - landab aussieht. Nachrüsten von Gurten, realistische Aussortierung von unnötigen Fhzg. ... Mit freundlichen Grüßen Sven | ||||
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