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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Antennen auf Gebäuden, Urteil zu Mobilfunk auf WEG-Objekt | 5 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 783028 | ||
Datum | 10.02.2014 17:27 MSG-Nr: [ 783028 ] | 1576 x gelesen | ||
Hallo Uli, hallo Forum, Geschrieben von Ulrich C. interessante Begründung - und sicherlich mit weiteren Konsequenzen für alle "Funktechniken".... Gut wenn ich aber hier den Absatz 3 lese, Geschrieben von ---FWG BaWü §31 Abs. 3--- Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen haben die Anbringung der zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr notwendigen Einrichtungen zur Kommunikation, insbesondere zur Alarmierung, ohne Entschädigung zu dulden, wenn dies zu keiner unverhältnismäßigen Belastung des Eigentümers oder Besitzers führt.und davon ausgehe, dass dies in anderen "FW- Gesetzen" ähnlich geregelt ist, sage ich für uns kein Problem. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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