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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAntennen auf Gebäuden, Urteil zu Mobilfunk auf WEG-Objekt5 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg783028
Datum10.02.2014 17:27      MSG-Nr: [ 783028 ]1576 x gelesen

Hallo Uli, hallo Forum,

Geschrieben von Ulrich C.interessante Begründung - und sicherlich mit weiteren Konsequenzen für alle "Funktechniken"....
http://weg-hausverwaltun g.net/2014/02/bauliche-veranderung-weg-muss-geschlossen-zustimmen/

Gut wenn ich aber hier den Absatz 3 lese,
Geschrieben von ---FWG BaWü §31 Abs. 3--- Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen haben die Anbringung der zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr notwendigen Einrichtungen zur Kommunikation, insbesondere zur Alarmierung, ohne Entschädigung zu dulden, wenn dies zu keiner unverhältnismäßigen Belastung des Eigentümers oder Besitzers führt. und davon ausgehe, dass dies in anderen "FW- Gesetzen" ähnlich geregelt ist, sage ich für uns kein Problem.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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