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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen?29 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen783071
Datum11.02.2014 19:47      MSG-Nr: [ 783071 ]8017 x gelesen

Moin,
Wenn ich das FSHG NRW richtig interpretiere, liegt die Einsatzleitung bei dem bestellten Einsatzleiter der BF//FF der Stadt/Gemeinde bei den Konstellationen A/B/C.
Da sie ja auch automatisch alarmiert wird.
Siehe:
Geschrieben von ---FSHG NRW--- § 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.

Bei Konstellation D hat die Werkfeuerwehr die Leitung nur solange sie alleine/ohne FF/BF agiert.
Falls ich falsch liege korrigiert mich bitte;-).

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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Geändert von Stephan S. [11.02.14 19:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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