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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen? | 29 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 783081 | ||
Datum | 11.02.2014 21:17 MSG-Nr: [ 783081 ] | 6778 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. D) => Einsatzleitung hat die WF. Die BF ist NICHT zuständig, denn durch die Anerkennung der WF geht die kommunale Aufgabe "Feuerwehr" an die WF über. Hallo Volker, das liest sich aus meiner Sicht aber im Art. 18 (3) des BayFwG etwas anders. "In Betrieben oder Einrichtungen mit Werkfeuerwehr leitet deren Leiter den Einsatz. "... " Der Leiter der Einsatzkräfte einer hilfeleistenden Feuerwehr kann die Einsatzleitung übernehmen, wenn deren technische Einsatzmittel die der Werkfeuerwehr erheblich überwiegen. " Geschrieben von Volker L. Wenn da ein BI der BF meint er müsse sich aufplustern und auf "dicke Hose" machen und die Einsatzleitung an sich reißen....dann darf er nie einen Fehler machen. Das war dann sein letzter Fehler angesichts der Schadensersatzforderungen... Diese Verantwortung ist dem Einsatzleiter sicherlich bewußt und die hat er auch bei allen anderen Einsätzen die er außerhalb von Werksgeländen meistern muss. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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