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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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Berufsfeuerwehr
Einsatzleiter
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen?29 Beiträge
AutorHend8rik8 T.8, Südlohn / NRW783106
Datum12.02.2014 07:45      MSG-Nr: [ 783106 ]5678 x gelesen

Hallo,

ich bin gerade dabei mich auf den F IV in NRW vorzubereiten und lese mir gerade das FSHG NRW durch. Eine Betriebsfeuerwehr ist erstmal keine anerkannte Feuerwehr. Wenn mit Betriebsfeuerwehr aber eine Werkfeuerwehr gemeint ist, dann ist es im FSHG nicht geregelt wer die Einsatzleitung hat.
Bei den Kommentaren steht drin, daß dieser Sachverhalt im Vorfeld mit der öffentlichen Feuerwehr und der Werkfeuewehr geklärt werden sollte. Egal ob BF oder FF.

Ich selber würde aber immer den EL der Werkfeuerwehr bevorzugen, da er sich am besten mit den Materialien, Gebäuden und alles andere besser auskennt.

Gruß aus dem Münsterland

Hendrik

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