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Feuerwehrdienstvorschrift
Landesfeuerwehrschule
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAusbildung FF/BF/BwF17 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg783142
Datum12.02.2014 17:45      MSG-Nr: [ 783142 ]10309 x gelesen

Hallo Felix,

Geschrieben von Felix H.Aber bei der Bundeswehr-Fw war doch die Rede von einem Staffelführerlehrgang. Ohne dessen genauen Inhalte zu kennen müsste er doch rein theoretisch in dder FwDV am ehesten als Gruppenführer eingeordnet werden, da der Staffelführer (so wie theoretisch sogar der des selbstständigen Truppes...) auch Gruppenführerqualifikationen haben soll.Kann man so sehen. Wir hatten in unserer Wehr vor ca. 10-15 Jahren einen Angehörigen der BW- Feuerwehr. Wenn ich mich noch richtig erinnere wurde sein Lehrgang als FIII anerkannt. Wurde damals von der LFS geprüft und anerkannt. Wir haben uns rausgehalten.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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