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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNeues von der Zulassungsstelle...Probleme durch SEPA-Lastschrift20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783144
Datum12.02.2014 18:02      MSG-Nr: [ 783144 ]5093 x gelesen

Geschrieben von Uwe S. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Stadtkassen regulär keine Lastschriften von ihren Konten akzeptieren, da das Lastschrift-Verfahren bei Konten mit hunderten Buchungen pro Tag nicht kontrollierbar ist.Es gibt zumindest kein generelles (rechtliches) Verbot für Gemeinde-/Stadtkassen, als Zahlungspflichtiger an Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Soweit ich mich an frühere Meldungen bzgl. Kommunen und SEPA z.B. seitens der kommunalen Verbände erinnere:
Im SEPA-Verfahren wird wegen dem Verbraucherschutz unterschieden zwischen Basislastschrift (Private untereinander, oder Privat von/zu Geschäftlich) und der Firmenlastschrift, die den Beteiligten schnellere Verfügbarkeiten/Zahlungen bieten soll, dafür aber weniger Widerspruchsmöglichkeiten. Also wo wir Privatleute jetzt 8 Wochen lang dem Einzug widersprechen können, können die Firmen das nicht, sie stimmen mit Erteilung des Lastschriftmandats endgültig zu. Und im Zahlungsverkehr mit anderen Gemeinden bzw. Behörden nutzen Kommunen eben diese SEPA-Firmenlastschrift, ich kann mir denken dass die Probleme (z.T.) daher stammen.
Generell soll die Verschiebung bzw. der Schwerpunkt der noch vorliegenden Probleme ja bei den Firmen-Lastschriften liegen, nicht bei der Basis.

Was übrigens als weiteres Problem (beim Basis-Verfahren) schon früh angesprochen wurde: Die zugrundeliegenden Einzugsermächtigungen müssen schriftlich, also mit Unterschrift, vorliegen, da sich ansonsten die Widerspruchsfrist für den Zahlenden von 8 Wochen auf glaub ich über ein Jahr (13 Monate? ohne Gewähr) verlängert. Auch da waren Kommunen in der Vergangenheit etwas nachlässig, viele Einzugsermächtigungen wurden da schnell und bürgerfreundlich per Telefon entgegengenommen, wenn sich da ein Bürger dann heute im richtigen Moment dran erinnert, ist der Ärger da. Das sollten im Feuerwehrbereich bzw. bei den HiOrgs z.B. die Vereinskassierer im Hinterkopf haben (genauso wie die Unterrichtspflicht für die Mitglieder, die per Bankeinzug Beiträge leisten, aber ich glaube das dürften die meisten eh mitbekommen haben). Da dürften auch nicht alle Einzugsermächtigungen schriftlich vorliegen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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