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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neues von der Zulassungsstelle...Probleme durch SEPA-Lastschrift | 20 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 783150 | ||
Datum | 12.02.2014 21:12 MSG-Nr: [ 783150 ] | 4555 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. Seit irgend wann im letzte (?) Jahr kannst Du als Halter ein Fahrzeug nur noch zulassen, wenn Du dazu eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilst.Diese Änderung im Kraftfahrzeugsteuergesetz ist doch schon etwas älter ;-) Den entsprechenden § 13 KraftStG verstehe ich allerdings nicht so, dass bei Steuerbefreiung trotzdem eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss, denn die Nummern 1 und 2 im Absatz 1 sind doch ausdrücklich alternativ formuliert ("1 oder 2"). Ich weiß allerdings auch, das Zulassungsstellen mitunter etwas seltsam sind ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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