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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neues von der Zulassungsstelle...Probleme durch SEPA-Lastschrift | 20 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 783160 | ||
Datum | 13.02.2014 08:03 MSG-Nr: [ 783160 ] | 4193 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Jochen W.--- Da ist aber mal wieder der deutsche Amtsschimmel mal wieder unterwegs ;-) Da wiehert aber nicht der Amtsschimmel ;-). Das die Zulassung nur noch mit Erteilung Lastschrifteinzug möglich ist, hat einen einfachen Hintergrund. Im Leben eines Vollstreckungsbeamten in der Finanzverwaltung macht einfach der Großteil der täglichen Arbeit die Vollstreckung von Bussgeldern und fälliger KFZ-Steuer aus. Von den Beträgen zwar nur Kleinvieh, macht aber halt einfach viel Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug KFZ-Steuer-befreit ist oder nicht, trifft auch nicht die Kommune, sondern das Finanzamt. Somit kann die Kommune richtigerweise nur die KFZ-Anmeldung MIT Lastschrifteinzug aufnehmen und die Daten an das Finanzamt zur Erhebung der KFZ-Steuer übermitteln. Den Lastschrifteinzug erteile ich auch nicht der Kommune, sondern dem Finanzamt. | ||||
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