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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaKFZ-Ladeerhaltung nachrüsten18 Beiträge
AutorPete8r H8., Idstein / Hessen784202
Datum02.03.2014 13:11      MSG-Nr: [ 784202 ]6315 x gelesen

Moin,
trotz diverser Threads zu diesem Thema gibt's noch keine FAQ dazu...

Naja, mal zusammenfassend:

Bei der Anschaffung eines gebrauchten MTF (o. Baugleich) sollte beachtet werden, dass das Fahrzeug auf der elektrischen Seite einige Bedingungen erfüllt. (Detailliert beschrieben in den oben gelinkten Büchern)
Kurz gefasst:

Die Lichtmaschine muss zwingend die komplette Fahrzeugtechnik, Sondersignaltechnik, Funk, Innenbeleuchtung und alle Ladegeräte im Standgas versorgen können.
Daher sollte vor Anschaffung hier der Bedarf ermittelt werden und eventuelle Alternativen geprüft werden. (Fachwort Energiebilanz) Das kann bedeuten, dass es nicht möglich ist, Drehspiegelleuchten oder Doppelblitze zu verbauen, LED-Leuchten durch eine niedrigere Leistungsaufnahme möglich sind.
Einige Kollegen werden nun in Frage ziehen, dass alle Geräte gleichzeitig geladen werden müssen. Aufgrund der variablen Verwendung dienen MTFs immer wieder als Aufenthaltsräume oder als Absicherung. Dann sollte die Batterie in dieser Verwendung auch einen längeren Einsatz überstehen. Da ebenfalls nicht möglich ist, dass Einschalten der Ladegeräte (HRT / HFG / Lampen etc) zu takten, sollten hier alle gleichzeitig versorgt werden können.
Viele Geräte (Sondersignal) sind auch mit Batterieschutzeinrichtungen (Unterspannungsschalter) ausgerüstet und wenn das Einschalten (automatisch) eines Handlampen-Ladegerätes das Blaulicht vom Absicherer ausschaltet ist einfach blöd.

In meinen Augen muss jedes Sonderfahrzeug über einen zweiten Stromkreis für Sondertechnik verfügen, der im Motorbetrieb über die Lichtmaschine sekundär, im Ladebetrieb im FW-Haus primär geladen wird. Die Größe der Zusatzbatterien kann dabei sicherlich an den Verwendungszweck angepasst werden. Dabei ergeben sich folgende Kriterien und Vorteile:
- Aufschaltung aller Sondertechnik auf die 2. Batterie, dies ist (korrigiert mich wenn falsch) auch und gerade bei CAN-Bus Fahrzeugen sinnvoll, da der 2. Kreis nur mit einer Schnittstelle im BUS liegt.
- Bei entsprechender Vorrüstung ergibt sich eine Notstartvorrichtung für das Fahrzeug
- Batterie der Sondertechnik leer ==> Motor starten und alles lädt.
- Verwendungserweiterung ==> Sach- und fachgerechter Einbau der Technik ohne Eingriff ins Fahrzeug.

Zur Ladetechnik noch ein paar Gedanken:
In meinen Augen ist die Verwendung von 12 / 24V Einspeisungen in der heutigen Zeit zu hinterfragen. Eine Verwendung einer 240 V Einspeisung würde ich immer prüfen. Ich versuch mal die Vorteile beider Methoden zu nennen.
12 / 24 V:
- Kompatibilität mit Bestandsfahrzeugen gegeben
- Ladetechnik von außen zugänglich
- Fahrzeugeinbauten eventuell normativ einfacher.
- Fahrzeug nicht (??) BGV A3 (E-Check) pflichtig?

240 V:
- Laden an jeder Steckdose und somit überall möglich (Ladekabel mit FI-Schalter mitführen)
- Doppelte Absicherung, da FI im Fahrzeug und FI in Steckdose / Kabel
- Anfahrsperre
- Verfügbare Leistung im Fahrzeug am Ladegerät individuell teilbar, bei entladener Batterie kann mit einigen Ladegeräten eine Priorisierung erfolgen.
- Bei statischen LG erfolgt eine individuelle Pflege beider Batterien (siehe oben). Beide Ladekreise werden überwacht und ein leeres Handfunkgerät / eingeschaltetes Funkgerät reduziert nicht die Ladung der Fahrzeugbatterie.
- Kombinierte Ladegeräte (Handlampen o.Ä.) laden 240V oft als Schnelllader / Pflegegeräte.

Nachteil der 240 V kann der etwas höhere Einbauaufwand sein. Außerdem muss das Ladegerät und der FI irgendwo hin. Beides halte ich unter der Berücksichtigung der Vorteile für nachrangig.

Weitere Anmerkungen: Sehr gerne, vielleicht machen wir mal nen FAQ?

Närrische
Peter

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