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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
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Verkehrsunfall
Feuerwehr
RubrikEinsatz zurück
Themawarum man lieber einen Rettungswagen rufen sollte ...20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784316
Datum03.03.2014 17:06      MSG-Nr: [ 784316 ]7061 x gelesen

Geschrieben von Florian N.mich würde ja mal interessieren wer dann für den Einsatz und den Schaden aufkommt? Die Haftpflicht des Verletzten?

Kommt darauf an. Wenn es ein "echter" Arbeitsunfall war, dann greift evtl. die gesetzliche Unfallversicherung.

Darüber hinaus könnte §2 Abs. 1 Nr. 13 SGB VII i.V.m §13 SGB VII den Schaden am PKW ersetzen. Diese Regelung hat man extra eingeführt, nachdem man bei einem ähnlichen Fall (Ersthelfering bei VU setzt verletzte Person in eigenen PKW, Rettungsdienst erkennt auf WS-Verletzung und FW nimmt das Dach ab - und keiner zahlt den Schaden am Pkw der Ersthelfering) die Schutzlücke erkannt hat.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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