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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaHersteller verbietet Anbauteile am PA / Artikel in der haz   34 Beiträge
AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern784605
Datum07.03.2014 15:16      MSG-Nr: [ 784605 ]8275 x gelesen

Hallo

Ich war diese Woche auf dem Aufbaulehrgang für Atemschutzwarte und hier haben wir auch trefflich eine Weile über das Thema diskutiert.

Tenor war, dass mit den Aussagen die Hersteller sich erst mal aus der Schusslinie bringen wollen, falls ein solches Anbauteil schuld an einem Unfall sein sollte und sich so erst mal absichern will.

Das ist die gleiche Diskussion wie mit den 60°C bis zu denen ein PA laut Bedienungsanleitung zugelassen ist und nach Auffassung der Rechtsabteilungen der Hersteller diese bei höheren Temperaturen nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden.

Zudem stellt sich hier wirklich die Frage nach dem Begriff "Hersteller" von PSA. Meiner Ansicht nach fällt hier das nicht dauerhafte Verbinden nicht drunter. "Tackert" man die Tasche an die Begurtung ist der Sachverhalt klar, aber bei einer losen, nicht dauerhaften Verbindung ...?

Würde man dieser Logik folgen und das Ganze weiterspinnen, würden wir beim Umlegen des Leinenbeutels (denn was unterscheidet das Trageband des Leinenbeutels vom Metallclip des Totmannmelders?), beim Einstecken des FuG oder der Handlampe wenn diese noch rausstehen, etc. eine neue PSA erschaffen wodurch die Zulassung der alten erlischt. Ja selbst das Umschnallen des PA würde nach dieser extrem ausgelegten Logik zu einem Verlust der Zulassung unserer Jacken führen ... immerhin wird der PA ja dann genauso an der Jacke "befestigt" wie der Totmannmelder am PA.

Wir haben das Ganze für uns mit einer Gefährdungsbeurteilung gelöst, bei der wir sogar den möglichen Einfluss der Anbauteile auf den PA mit einbezogen haben.

Grüße,
Andreas

http://www.feuerwehr-hurlach.de

Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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