Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 784962 |
Datum | 14.03.2014 18:47 MSG-Nr: [ 784962 ] | 2508 x gelesen |
Hessen
Geschrieben von ---SK-Verlag--- Die hessische Regierung hat beschlossen, den Erwerb des so genannten Feuerwehrführerscheins einfacher zu machen. Mit der Entscheidung, die Ausbildung und Prüfung flexibler zu gestalten, ist es für die Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen künftig noch leichter, ausreichend Fahrer moderner Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht praxisnah, kostengünstig und unbürokratisch auszubilden, umriss der hessische Innenminister Peter Beuth laut Behördenspiegel die Zielsetzung der Änderung.
Weggefallen ist dabei die bisherige Auflage, Einweisung und Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit Anhängern vorzunehmen, die zusätzlich mit ABS ausgerüstet sein müssen. In der Praxis habe sich gezeigt, dass etliche Feuerwehren und einige Hilfsorganisationen weder über solche Kombinationen verfügten noch für Einsatzfahrten Fahrzeuge mit Anhängern überhaupt benötigten. Wie Minister Beuth erklärte, hätten sich die bisher erforderlichen Anschaffungskosten nicht im angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen bewegt. Mit den Änderungen werde nun dem Wunsch der Ehrenamtlichen sowie dem Interesse der Kommunen als Träger der Freiwilligen Feuerwehren Rechnung getragen. Der Feuerwehrführerschein war nach dem Wegfall der alten Führerscheinklasse für Lastwagen eingerichtet worden. (POG) SK-Verlag
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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