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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY785392
Datum22.03.2014 16:22      MSG-Nr: [ 785392 ]29659 x gelesen

Servus,

in Artikel 5 (1) des BayFwG steht: Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt.

Das bedeutet, dass nicht jede Feuerwehr zwingend einen Verein im "Rücken" haben muß und gleichzeitig bedeutet es auch, dass nicht jedes aktive Mitglied (SB) im Verein sein muß.
Ich denke aber, dass mindestens 90% der Feuerwehren gleichzeitig einen Verein unterhalten. Und das geht dann von der kleinsten Dorffeuerwehr mit 15 Aktiven bis zur Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften.
Das Problem in Bayern ist halt leider oft die Vermischung zwischen aktiver Feuerwehr und Verein. Das bringen manchmal auch die Bürgermeister durcheinander. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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