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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Das mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr | 110 Beiträge | ||
| Autor | Hein8o K8., Ahrensbök / Schleswig-Holstein | 785527 | ||
| Datum | 25.03.2014 15:21 MSG-Nr: [ 785527 ] | 29139 x gelesen | ||
Also hier in S-H ist die Satzung dafür verantwortlich - diese wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium S-H erstellt und mußte von allen Feuerwehren beschlossen werden. die Satzung sieht eine Kameradschaftskasse für die Freiwillige Feuerwehr vor, die diese auch eigenverantwortlich führt. Hier werden z.T auch Zuschüsse/Gelder der Gemeinde für die Kameradschaftspflege geführt. Bei den Konten ist es so, daß i.d.R der Kassenwart dieses auf seinen Namen eröffnet und die Wehrführung als verfügungsberechtigte mit eingetragen sind - zumindest bei den meisten Feuerwehren die ich kenne. Mit nördlichen Grüssen Heino | ||||
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