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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Das mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr | 110 Beiträge | ||
| Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 785533 | ||
| Datum | 25.03.2014 16:18 MSG-Nr: [ 785533 ] | 29001 x gelesen | ||
Geschrieben von Heino K. Bei den Konten ist es so, daß i.d.R der Kassenwart dieses auf seinen Namen eröffnet und die Wehrführung als verfügungsberechtigte mit eingetragen sind - zumindest bei den meisten/allen Feuerwehren die ich kenne. Auf seinen eigenen Namen? Das ist meines Erachtens für die offizielle Kameradschaftskasse auch bei uns in SH nicht möglich, da auch die Kameradschaftskasse in letzter Instanz immernoch eine Kasse der Gemeinde ist. Bei allen mir bekannten Wehren ist nicht der Kassenwart als Person, sondern tatsächlich die Wehr bzw. die Gemeinde Kontoinhaber und Kassenwart und Wehrführer "lediglich" Unterschriftenberechtigt. Und auch, wenn Einnahmen und Ausgaben in Eigenverantwortung der Wehr liegen, so hat die Gemeinde (bzw. die Amtsverwaltung) da doch immer ein wachsames Auge drauf - oder sollte es zumindest haben. Die Kasse wird von 2 Kassenprüfern geprüft, der Kassenbericht an die Verwaltung weitergeleitet. Und es gibt auch schonmal eine Ermahnung, wenn da etwas nicht stimmt oder der Kassenbestand über ein bestimmtes (aber nicht festgelegtes) Maß hinaus anwächst. Denn der Sinn der Kasse ist ja die Kameradschaftspflege, also die Deckung der Kosten für einen Grillabend, ein Getränk nach dem Dienst, die Teilnahme an einem (Fußball-)Turnier, das Grabgesteck bei der Beerdigung eines Kameraden oder das Geschenk beispielsweise für die Hochzeit eines Kameraden, die Unterstützung der JF bei einem Zeltlager, ... und nicht die Anschaffung von feuerwehrtechnischem Gerät o.ä., wofür hohe Beträge benötigt werden. Wie Heino schon geschrieben hat, leistet die Gemeinde oftmals einen jährlichen Zuschuss zur Kameradschaftskasse, die Kameraden selbst zahlen vielerorts einen gewissen Obulus und fördernde Mitglieder schießen auch etwas zu. Im Übrigen ist der Kassenwart vielerorts auch für die Verwaltung einer ggfs. zusätzlich eingerichteten Spendenkasse (Verwendung dann ausschließlich für feuerwehrtechnisches Gerät) zuständig. Über die Annahme einer Spende und deren Verwendung muss allerdings vorab der Stadt- bzw. Gemeinderat entscheiden, die Gemeindeverwaltung stellt dann auch die entsprechende Spendenbescheinigung aus. Feuerwehrvereine bzw. Fördervereine sind in Schleswig-Holstein bislang noch nicht an der Tagesordnung. Aufgrund der immer problematischeren rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten erhalten diese aber auch hier zunehmend Einzug in die Gemeinden. Im speziellen Fall von Heide: Hier ist auf jeden Fall grundlegend und auf verschiedenen Ebenen etwas gehörig schief gelaufen... mehr möchte ich dazu nicht sagen, das sollen die beteiligten Behörden klären. Schade ist nur, dass es dann am Ende wieder alle ausbaden müssen, weil (obwohl Jahrzehntelang problemlos im ganzen Land praktiziert) damit wieder das gesamte System in Frage gestellt wird. . MkG Kay - meine persönliche Meinung - | ||||
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