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Feuerwehrmann
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg785562
Datum25.03.2014 23:20      MSG-Nr: [ 785562 ]29363 x gelesen

Geschrieben von Anton K.wie würdest du das dann bewerten, wenn da ein paar Leute eine "GbR" gründen?

GbR wäre rein rechtlich eine Möglichkeit (die sich u.U. je nach GEsamtgemengelage sogar ergibt, ohne dass man es explizit beschließt). Aber auf Grund der Problematik des Eintritts und des Austritts der Gesellschafter (weil das ist man dann) deutlich problematischer/ aufwendiger, als bei einem Verein (der ja nicht zwingend die Anerkennung der Gemeinützigkeit anstreben muss wenn es nur darum geht, Feste, Feiern, Fröhlichsein zu finanzieren und auszurichten).


Wie gesagt, es gibt zwei saubere Lösungen

1. Ein Sondervermögen der Gemeinde (vgl. Ba-Wü Lösung).
Die operative Verwaltung liegt immer noch bei einem durch die Gemeinde Beauftragten FM bzw. einer damit beauftragten Personengruppe. Es gibt aber die Verpflichtung, einen Wirtschaftsplan für diese Kasse aufzustellen und von der Gemeinde genehmigen zu lassen. Und dieser ist auch abzurechnen und dies der Gemeinde ebenfalls vorzulegen. Denn die Gemeinde haftet für das, was im Rahmen des Sondervermögens geschieht.

2. Gründung eines Feuerwehrvereins.
Diese sollte aus Haftungsgründen dringend e.V. sein.
Gemeinnützingkeit nur, wenn es sinnvoll ist und der satzungsmäßige Zweck die Gemeinnützigkeit erfüllt (z.B. BEschaffung von Einsatzmaterial). Wenn es aber eher um die Belustigung der Mitglieder geht, die Ausrichtung von Festchen, von Ausflügen,... , dann bietet es sich an, darauf zu verzichten, da man dann uneingeschränkt dieses tun kann.
Oder man gründet beide Vereine. Eine Feuerwehr-Förderverein e.V: (gemeinnützig) und einen Feuerwehr-Verein e.V. (nicht gemeinnützig.

Man müsste dann jedem FM der in die Einsatzabteilung eintritt auch die Möglichkeit nahelegen, in den Feuerwehr-Verein einzutreten, um an den Festivitäten teilzunehmen und von dessen Vermögen und dessen Einnahmen zu profitieren (und dafür auch mitarbeiten zu müssen).

Spannend bei Fall 2 ist dann aber z.B. wenn der Feuewehr-Verein e.V. (oder auch der Feuerwehr Förderverein e.V.) ein Fest ausrichtet und das dann in den Räumlichkeiten der Gemeinde (ugs. bekannt als Feuerwehrhaus) tut. Und er dafür ggf. rollendes Material der Gemeinde (ugs. Einsatzfahrzeuge) nutzt. Dann könnte auch der Sportverein oder der Kaninchenzüchterverein kommen und ein ähnliches Recht einfordern. Denn Verein ist Verein. Und natürlich müsste man vom Verein eine entsprechende Miete verlangen.

Deshalb halte ich die Lösung 1 mit dem Sondervermögen wie in Ba-Wü immer noch als sauberste aller Lösungen. Denn da tritt das Problem nicht auf, man ist zivilrechtlich auf einer sauberen Seite und kann als gemeindliche Feuerwehr trotzdem weitgehend frei mit den Geldern operieren.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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