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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorHein8o K8., Ahrensbök / Schleswig-Holstein785577
Datum26.03.2014 09:31      MSG-Nr: [ 785577 ]28655 x gelesen

Grundlage für die Satzung ist das Brandschutzgesetz Schleswig- Holstein und damit Rechtsverbindlichkeit

§42
2) Das Innenministerium erläßt

1.
Mustersatzungen für den Kreis- und den Stadtfeuerwehrverband sowie die freiwillige Feuerwehr und die Pflichtfeuerwehr, von denen nur mit Zustimmung der Innenministerin oder des Innenministers abgewichen werden darf,

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