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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg785653
Datum27.03.2014 10:09      MSG-Nr: [ 785653 ]28513 x gelesen

Geschrieben von Alex D.Jetzt muss ich mal ganz ernsthaft fragen, wie regelt ihr das mit den Getränken beim Dienst oder wenn "die Feuerwehr" der Mannschaft nach dem Sieg bei den Leistungswettebewerben einen ausgeben will? Zahlt der Ortsbrandmeister (Wehrführer) das aus eigenem Portmonaie oder hat er doch eine Schatulle, wo er sich bedienen kann für eben solche Zwecke?

Du hast das allgemeine Problem des Haushaltsrechts treffend erkannt. Eigentlich gibt es dafür keine Mittel. Punkt. Entweder jeder zahlt selbst oder einer macht den privaten Geldbeutel auf. Das Problem hat im Zweifel jede öffentliche Verwaltung. Wenn Du da Besuch/ Gäste bekommst und es keine hochoffizielle Veranstaltung mit genehmigter Bewirtung ist, dann zahlst Du als Einladender den Kaffee und die Brezeln im Zweifel selbst. Das betrifft im Grundsatz auch jegliche Art von "Kaffeekasse" in einem Büro. Hier läuft das auch als private Kasse der einzelnen "Einzahler". Das ist keine Kasse der Verwaltung. Das ist aber unproblematisch, da es sich regelmäßig um Minibeträge im maximal zweistelligen Eurobereich handelt.

Wenn es aber schon so weit geht, dass ein offizielles Konto bei der Bank geführt wird, dass es um durchaus relevante Eurobeträge geht, da sogar offizielle Mittel der Gemeinde hin überwiesen werden (sei es Entschädigungen oder andere Gelder), darüber sogar regelmäßig Kassenbericht erstattet wird und die Kasse geprüft wird, dann ist das mit "macht doch jeder so" einfach nicht mehr getan.

Geschrieben von Alex D.Habt ihr so eine kulante Gemeindeverwaltung, dass der Kämmerer noch nach Dienstschluss in seinem Büro sitzt um 22 Uhr und das Geld für die drei Bier entgegen nimmt die jeder getrunken hat beim Dienst? Ich glaube eher nicht und da wird dann schon mal die erste "Kasse" geführt.

Du würdest vermutlich auch diese Bewirtung nicht im Haushalt finanziert bekommen. Es sei denn, Du hast vorher z.B. für einen Festakt dort Mittel eingestellt. Dann geht die Rechnung des Caterers und des Getränkelieferanten an die Gemeinde (die auch beauftragt hat).


Geschrieben von Alex D.Gerade zu Beginn liest man viel in der Zeitung, "Haben sich TH-Handschuhe aus eigenem Geld gekauft", "Helmlampen gekauft"... alles, was über den von der Kommune zu stellenden Mindestschutz hinausgeht muss ja irgendwoher bezahlt werden.

Ähm. Nein. Nur wiel das gemacht wird ist das noch lange nicht richtig. Saubere Lösungen sind da zweckgebundene Spenden von Leuten die da was guten tun wollen an die Gemeinde bzw. eine Spende an einen Feuerwehr(förder)verein (möglichst e.V.). Wenn man überhaupt der Meinung ist, dass man die Gemeinde als für die Finanzierung verpflichtete Stelle da aus der Pflicht entlassen will. Bei uns jedenfalls läuft diesbezüglich alles über die Gemeinde. Diese hat die Pflicht, die Feuerwehr aufzustellen und auzustatten. Das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege gem. §18 FwG Ba-Wü ist jedenfalls rein zum konsumieren (als Feste, Feiern, Fröhlichsein) da.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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