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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF München - Ausbildung, usw.31 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen785712
Datum28.03.2014 09:38      MSG-Nr: [ 785712 ]5632 x gelesen
Infos:
  • 25.03.14 FAQ: Wie komme ich zur Berufsfeuerwehr bzw. wie werde ich hauptamtlicher Feuerwehrmann?
  • 25.03.14 FM: Berufsfeuerwehr-Ausbildung
  • 25.03.14 FW München: " Karriere "

  • Geschrieben von Stephan S.Bei uns ist die Aussage dazu 10 Jahre...

    Und wer hat euch das erzählt?

    Anlage zum Rundschreiben "Feuerwehr" 1/2011

    Punkt 3.

    Eintritt in den Ruhestand bei Tätigkeit im Schicht- oder Wechselschichtdienst

    Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr, die im Schicht- oder Wechselschichtdienst

    - 20 Jahre tätig gewesen sind, treten 24 Monate
    - 15 Jahre tätig gewesen sind, treten 18 Monate
    - 10 Jahre tätig gewesen sind, treten 12 Monate

    vor Erreichen der für sie geltenden Altersgrenze (vgl. Tz. 1), jedoch frühestens mit dem Ende des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand (§ 194 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 197 Abs. 1 Satz 2 HBG).


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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