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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein785761
Datum28.03.2014 16:02      MSG-Nr: [ 785761 ]27984 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Felix H.Wo steht das eigentlich?

In Schleswig-Holstein im Brandschutzgesetz:
"Die öffentlichen Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit." (§ 5 Abs. 2 BrSchG-SH).

Rainer

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