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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Das mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr | 110 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 785787 | ||
| Datum | 28.03.2014 23:28 MSG-Nr: [ 785787 ] | 28211 x gelesen | ||
Geschrieben von Rainer K. Dieses deutet juristisch darauf hin, dass die FF neben der öffentlichen Einrichtung (für die Aufgaben nach BrSchG) gleichzeitig auch ein nicht-eingetragener Verein (für die Zwecke der Kameradschaftspflege, Kulturpflege usw.) ist. Das Problem ist nur, dass niemand einen Aufnahmeantrag in den "nicht eigentragenen Verein Feuerwehr XY", sondern in die Feuerwehr der Stadt XY als gemeindliche Einrichtung stellt. Dazu kommt, dass jeder, der in einen nicht eingtragenen Verein eintritt, grundsätzlich voll und mit seinem gesamten Privatvermögen für die Geschäfte des Vereins haftet (vergleichbar BGB-Gesellschafter). Und das will wohl niemand, wenn er der Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung beitritt um dort ehrenamtlich DIenst zu leisten. Deshalb wird es m.E. höchste Zeit, dass diverse Feuerwehr-/ Brandschutzgesetze durchforstet werden, um als Ziel eine saubere kommunale Struktur zu haben. Ohne Vereinsgedöns, ohne Beschlüsse abseits der Regularien des Verwaltungsrechts (z.B. zu Aufnahme und Ausscheiden aus der Wehr), ohne der Möglichkeit der Selbstauflösung von Feuerwehren durch eigenen Beschluss,... Alles andere wird sonst auf Ewig Murks bleiben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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