Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 786167 |
Datum | 05.04.2014 16:13 MSG-Nr: [ 786167 ] | 16724 x gelesen |
Guten Tag
Siehe auch:
-> MM: Landgericht weist Klage gegen Feuerwehr ab - " Fehlalarm: Kein Ersatz bei Schaden "
" Wenn die Feuerwehr durch einen Rauchmelder alarmiert wird, muss sie von der "schlimmstmöglichen Situation" ausgehen und ist verpflichtet, sich Zugang zu einem Gebäude zu verschaffen. Diese Meinung vertreten die Richter der 1. Zivilkammer des Heidelberger Landgerichts, die jetzt eine Schadenersatzklage gegen die Feuerwehr abgewiesen haben. Wie Pressesprecher Philipp Zinkgräf mitteilt, wollte ein Ehepaar aus Eppelheim 1600 Euro Schadenersatz, weil die Feuerwehr bei einem Einsatz nach dem Fehlalarm eines Rauchmelders einen Rollladen und eine Tür beschädigt hatte. Tatsächlich hatte das akustische Signal der Anlage im Haus des Paares die Brandschützer auf den Plan gerufen. Da die Eheleute aber im Urlaub waren, mussten sich die Retter gewaltsam Zutritt zu dem Anwesen verschaffen. "Die Wehrleute schoben den Laden hoch, schlugen ein Fenster ein und gelangten so ins Haus, wo sie eine verschlossene Kellertür aufstemmten", berichtet Zinkgräf. Die Kläger hielten diese Vorgehensweise für übertrieben, weil man weder Rauch noch Flammen gesehen habe und es ihrer Meinung nach einfachere Wege gegeben hätte, um ins Haus zu gelangen. Die Richter waren anderer Meinung: "Tatsächlich war es zwar nur ein Fehlalarm, doch aufgrund des Warnsignals musste die Feuerwehr von einer realen Gefahr ausgehen und hatte die Pflicht, in das Haus einzudringen", so der Sprecher. "
Landgericht Heidelberg Az: 10 98/13
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 12.11.2011 20:50 |
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Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
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., Nürnberg | |