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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Treibstoffnutzung im K-Fall | 21 Beiträge | ||
Autor | Luis8 L.8, Bottrop / NRW | 786296 | ||
Datum | 07.04.2014 14:56 MSG-Nr: [ 786296 ] | 4924 x gelesen | ||
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Wenn ein "altes" Aggregat jetzt noch HEL fahren kann, muß aber auch dieser Kraftstoff irgendwann zu der Einrichtung mit NEA transportiert werden. Also wieder das Problem der Funktionsfähigkeit von Raffinerie, Blender und Verladeeinrichtung. Bei den fest eingebauten Aggregaten bietet sich natürlich die Fahrweise mit HEL an, da wenn die Einrichtung evt. über eine Ölheizung verfügt, da hier Synergien im Rahmen der Bevorratung zu sehen sind. Über die zollrechtliche Sache könnte man mit Sicherheit reden. Hier gibt es durch den entschuldigenden Notstand bei entsprechender Mengenerfassung von HEL am Aggregat die möglichkeit der Nachversteuerung, wenn sich da jemand auf den Schlipps getreten fühlt. Mir stellen sich vor allem folgende Fragen: Gelten für die fest verbauten Aggregate (ich gehe jetzt hier von fest verbaut im Gebäude, nicht im HLF/RW aus) denn auch die Euro 5,6,7,8,9,XX Abgasnormen? Wie sieht es denn mit der Ausschreibung von solchen NEA´s aus? Kann die ausschreibende Stelle im Lastenheft den fordern, das ein Betrieb mit Kraftsstoff der HEL-Spezifikationen möglich sein muß? Welche Zeitspanne muss ein NEA mindestens in Eigenverosrgung überbrücken können, bevor eine Lieferung erfolgt? Wie lange braucht man um den Blender/Verlader/Tankstelle vom normalen (ausgefallenen Netz) Netz zu trennen und über ein mobiles Aggregat zu betreiben um Blending/Verladung sicher zu stellen? Wer kann dies? (BW, THW, spezielle FW-Einheiten?) Fragen über Fragen, und ein sehr interessantes Problem... Gebe Gott uns uns, die Weisheit das Richte zu erkennen, denn Willen es zu wählen, und die Kraft es durchzusetzten. | ||||
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