News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 786311 | ||
Datum | 07.04.2014 19:18 MSG-Nr: [ 786311 ] | 12344 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf L. In den Gesetzen steht, dass ein Feuerwehrangehöriger für Einsätze freizustellen ist. Aber der Gesetzgeber tut nichts dafür, dass der Feuerwehrmann, wenn er das macht, keinen Nachteil erleidet. Also bleibt er weg, wenn er beim arbeiten ist. Geschrieben von Ralf L. die Tagesalarmsicherheit ist nicht mehr gegeben. Wenn der FA denn einen Arbeitsplatz hat von dem aus er innerhalb von n Minuten bei Feuerwehrs ist. Geschrieben von Ralf L. Dann können wir es nicht ändern und sollten die Zeiten verlängern. Wie kann man denn heute die Tagesalarmsicherheit nachhaltig verbessern? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|