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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr58 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 786311
Datum07.04.2014 19:18      MSG-Nr: [ 786311 ]12344 x gelesen

Geschrieben von Ralf L.In den Gesetzen steht, dass ein Feuerwehrangehöriger für Einsätze freizustellen ist. Aber der Gesetzgeber tut nichts dafür, dass der Feuerwehrmann, wenn er das macht, keinen Nachteil erleidet. Also bleibt er weg, wenn er beim arbeiten ist.

Geschrieben von Ralf L.die Tagesalarmsicherheit ist nicht mehr gegeben.

Wenn der FA denn einen Arbeitsplatz hat von dem aus er innerhalb von n Minuten bei Feuerwehrs ist.

Geschrieben von Ralf L.Dann können wir es nicht ändern und sollten die Zeiten verlängern.

Wie kann man denn heute die Tagesalarmsicherheit nachhaltig verbessern?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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