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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
Themaverbesserte Warntechnik war: Toter Feuerwehrmann40 Beiträge
AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg786587
Datum09.04.2014 19:17      MSG-Nr: [ 786587 ]8775 x gelesen

Geschrieben von Florian B.solide rechtliche Grundlage gestellt werden
Die Feuerwehr darf aus der StVO heraus gar nicht den Verkehr regeln, in Bayern aber über das Landesfeuerwehrgesetz.
In Baden-Württemberg darf nur gesperrt werden, daher findest Du in BaWü auch kaum VSA.

Ist dann das "Sperren eines einzelnen Fahrstreifen" ein "Sperren" oder ein "Regeln", da Du den Verkehr auf einen anderen Fahrstreifen überleitest?

Und noch vorher die ketzerische Frage:
Ist die Verkehrsregelung eine originäre Aufgabe der Feuerwehr oder Eigensicherung oder abgeleitet aus der Eigensicherung?

...wenn wir das für jedes Bundesland sauber herausgearbeitet haben, dürfen wir die dazu passende Technik diskutieren


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