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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr58 Beiträge
AutorPete8r F8., Murnau am Staffelsee / Bayern786628
Datum09.04.2014 23:32      MSG-Nr: [ 786628 ]11579 x gelesen

Mit dem Ehrenamt auf Landkreisebene gebe ich Dir vollkommen recht. Das was da in Bayern läuft ist absolut nicht mehr zeitgemäß.

Mit den Gerätewarten sehe ich teilweise etwas anders. Denn faktisch macht bei den Bewerbungen dann doch meist der das Rennen, der die meisten Feuerwehrfachlichen Qualifikationen vorweisen kann und es wird dann doch viel mehr erwartet als "nur Gerätewart" zu sein. Innerhalb von Stützpunktfeuerwehren haben diese Kammeraden dann doch oft mehr zu leisten, als nur Geräte zu warten. Außerdem spreche ich auch davon, was man aus solchen Funktionen alles machen könnte in der Zukunft, wenn man die Leute mit vielfältigeren Aufgaben betrauen würde und damit könnte man dann auch die Laufbahnausbildung und Eingruppierung rechtfertigen. In einer Stützpunktfeuerwehr sollte der Gerätewart eine Art "Fachvorgesetzter" sein und nicht der A... für alle. Die Fahrzeuge und Geräte die er zu warten hat, setzen ein Feuerwehrtechnisches Wissen voraus und es wird durchaus erwartet, dass er Kleineinsätze abwickeln kann und mit ausrückt ... Nach Deiner Theorie könnte man die ganzen BF´s in Frage stellen. Die machen den ganzen Tag auch nichts anderes und rücken ab und zu mal aus. Wer denkt, dass bei den Berufsfeuerwehren ständig der Bär steppt irrt sich gewaltig.

Deine Darstellung entspricht m.E. der Darstellung der Gemeinden, die oft einfach nur Geld sparen wollen.

Gruß Peter

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