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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Tragen von Schwimmwesten bei Arbeiten mit Watthosen
| 7 Beiträge | ||
| Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 786757 | ||
| Datum | 11.04.2014 16:19 MSG-Nr: [ 786757 ] | 3354 x gelesen | ||
Hallo! Mit einer Wathose kann man in einen vollgelaufenen Keller gehen um etwas nachzusehen, im Hochwassereinsatz hat sie nichts verloren! Einsätze "im" Hochwasser sollten Bestandteil einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung sein (Grundlage: GUV-V A1). Hierbei ist zu klären, ob das Wasser kontaminiert ist, welche Strömungsgeschwindigkeit herrscht, wie der Untergrund ist, wie das Ufer aussieht, welche Sicherungsmöglichkeiten unterhalb bestehen. Wenn dies ordentlich gemacht wird, wird man unweigerlich zu dem Ergebnis kommen, dass die mehrzahl der an Land tätigen Kräfte hierfür nicht ausgestattet und ausgebildet ist. Tipp aus der Praxis: Arbeiten "an" der Wasserkante nur mit angepasster Schutzkleidung aber IMMER mit Automatikweste! Arbeiten "im" Wasser nur mit hierfür geeigneter Schutzkleidung (min. Neoprenanzug mit Weste) UND einsatzbereitem Sicherungsposten unterhalb. Bei belastetem Wasser, bzw. bei solchem bei dem eine Belastung nicht ausgeschlossen werden kann, nur im Vollschutz (Taucher mit Trockentauchanzug und Vollgesichtsmaske) Grüße aus Dormagen! DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | ||||
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