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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGroßeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände64 Beiträge
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW787385
Datum22.04.2014 18:45      MSG-Nr: [ 787385 ]14694 x gelesen
Infos:
  • 23.04.14 Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in Nordrhein-Westfalen (nukleare Nachsorge)
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 94 Dosisreduzierung (Minimierungsgebot)
  • 22.04.14 ALARA

  • Hallo,

    nicht ganz, je nach Interpretation (internationaler, nicht-öko und nicht-grün) Organisation gibt es eine "Null-Effekt-Dosis" bei Strahlung oder auch nicht.

    Nach den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP, sie arbeitet mit dem linearen Modell, nach dem es keinen sicheren unteren Grenzwert ohne Effekte auf Gewebe gibt) von 2007 hast du drei Grundsätze: Neben der Anwendung von Referenzwerten für (Notfall-) Einsatzkräfte steht weiterhin die Anforderung, dass die Exposition gerechtfertigt sein soll und mehr nutzen als schaden soll und vor allem, dass diese so gering wie möglich ausfallen soll (auch unter Grenzwerten).

    Grüße,

    Christian

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