Geschrieben von ---Tim Krüger--- Das freie Fahren gilt grundsätzlich nur für Dienstfahrten
Das ist so nicht richtig. Die Freifahrten begründen sich durch das (vollständige) Tragen der Uniform bzw. Dienstkleidung und nicht durch den dienstlichen Zweck. Allerdings reist man privat eher seltener in Dienstkleidung ;-)
Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |