Geschrieben von Martin D.mit mehr meinte ich eher so was:
Davon ausgehend, dass die beiden äußeren LED-Elemente blaue Kennleuchten sind und innen drei Paar synchron blinkende gelbe Kennleuchten (aka Heckwarnanlage) verbaut sind: ja, das darf man wohl guten Gewissens als Stand der Technik bezeichnen (auch wenn es für die Warnbeklebung noch keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt).
Allerdings ist das ja auch nur ein Teil des Ganzen, auf er Autobahn taugt das nur als Sofort-Sicherung für das ersteintreffende Fahrzeug.
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